Ferienhaus am See
&
Ferienhaus Wacholderhain
Ihre gemütlichen Unterkünfte am Haselünner See im Emsland...
FERIENHAUS AM SEE
Buchungsanfrage und Belegungskalender
Preisliste:
Bitte beachten Sie, dass in der Haupt- und Zwischensaison gewöhnlich nur längerfristige Buchungen möglich sind. Kürzere Buchungszeiträume nehmen wir in dieser Zeit nur kurzfristig entgegen, wenn noch Lücken frei sind.
In der Nebensaison beträgt die Mindestbuchungsdauer 2 Übernachtungen.
Ab 16:00 Uhr steht Ihnen Ihr Feriendomizil zur Verfügung. Die Abreise sollte am Abreisetag bis 10:00 Uhr erfolgen. Abweichend von diesen Zeiten können Sie allerdings auch andere An- und Abreisezeitpunkte mit uns vereinbaren, soweit dies möglich ist.
Buchungsbedingungen (AGB`s):
Nach schriftlicher, persönlicher oder telefonischer Buchung erhalten Sie vom Vermieter eine schriftliche Bestätigung per Post oder E-Mail.
Wenn nichts anderes mit dem Vermieter vereinbart ist, erhalten Sie mit der Buchungsbestätigung eine Rechnung über Anzahlung und Restzahlung. Die Anzahlung in Höhe von 20 % des Gesamtreisepreises ist innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Bestätigung zu leisten. Eine Buchung gilt dann als verbindlich, wenn die Anzahlung auf unserem Konto eingegangen ist. Der Restbetrag ist spätestens 14 Tage vor Reiseantritt fällig. Kurzfristige Reservierungen (<= 22 Tage vor Anreise) verpflichten zur Zahlung des gesamten Reisepreises.
Sie können jederzeit von einer Buchung zurücktreten. Dieser Rücktritt ist gegenüber uns schriftlich zu erklären. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung.
Treten Sie von einer Buchung zurück, kann der Vermieter von Ihnen Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen verlangen.
Bei Buchung der Ferienhäuser gelten folgende Rücktrittspauschalen in Prozent vom Reisepreis:
Bis 45 Tage vor Anreise = 20 %
Bis 30 Tage vor Anreise = 25 %
Bis 22 Tage vor Anreise = 50 %
Bis/am Anreisetag = 80 %
Danach = 100 %
Der Mieter hat das Mietobjekt pfleglich zu behandeln und dafür Sorge zu tragen, dass auch seine Mitreisenden und Gäste das Mietobjekt pfleglich behandeln. Der Mieter haftet für Beschädigungen, soweit er diese verschuldet oder aus anderen Gründen zu vertreten hat. Nach Beendigung der Mietzeit ist das Ferienhaus besenrein zu übergeben (Geschirr etc. gespült und weggeräumt, Bettwäsche abgezogen, Kühlschrank gereinigt, Entsorgung von Altglas an der Wertstoffsammelstelle, Entleerung der Mülleimer in den entsprechenden Sammelvorrichtungen (Gelber Sack, Biotonne/Kompost, Papiertonne, Restmülltonne)).